Am Freitag war es so weit: Der Bundesrat stimmte dem Bürokratieentlastungsgesetz IV zu, nachdem über 70 Änderungen im Verlauf der Gesetzgebung eingepflegt wurden. Ob die versprochenen Einsparungen auch tatsächlich greifen, darüber wird gestritten. Für mich bedeutet es: Es lagern die Ordner von zwei Jahren weniger ab Januar 2025 im Keller. Doch keine Rose ohne Dornen: Auch wenn mit Blick auf laufende Cum-Ex–Ermittlungsverfahren die Aufbewahrungspflicht erst verzögert gelten wird, läuft die Zeit, um die Steuermillionen zurückzuholen.
Von 10 auf 8