Betreiber und Anbieter von KI-Systemen müssen laut der Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI-VO) dafür sorgen, dass Mitarbeiter, aber auch in ihrem Auftrag tätige Personen über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen. Ab dem 2. Februar 2025 – und damit nur sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung – gilt die Schulungspflicht.
Schulungspflicht wegen KI ab Februar 2025