KI und VG Wort


Aktuell startet die VG Wort einen Testballon und informiert, dass sie künftig Unternehmen und Behörden gegen Bezahlung Lizenzen anbieten will, wenn diese urheberrechtlich geschützte Werke für das Training von KI-Anwendungen für den internen Gebrauch nutzen wollen.
Für Urheber ist die Rechtslage schwierig. Klar, man kann über ein “Opt-Out” widersprechen. Für viele aber ist KI-Training kein Text- und Data-Mining, sondern eine Urheberrechtsverletzung. Daraus folgt: Es ist kein Widerspruch, sondern eine Zustimmung und Vergütung für das KI-Training erforderlich.

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