Aktuell startet die VG Wort einen Testballon und informiert, dass sie künftig Unternehmen und Behörden gegen Bezahlung Lizenzen anbieten will, wenn diese urheberrechtlich geschützte Werke für das Training von KI-Anwendungen für den internen Gebrauch nutzen wollen.
Für Urheber ist die Rechtslage schwierig. Klar, man kann über ein “Opt-Out” widersprechen. Für viele aber ist KI-Training kein Text- und Data-Mining, sondern eine Urheberrechtsverletzung. Daraus folgt: Es ist kein Widerspruch, sondern eine Zustimmung und Vergütung für das KI-Training erforderlich.
KI und VG Wort